Mitglied der SPORTUNION Österreich Behördlich bewilligte Tombola · Az. OÖ-Lotto/2026/0417 18+ Nur für Personen ab 18 Jahren
FFA OÖ Benefizlotterie
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Teilnahmebedingungen

Benefizlotterie der Frauenfußball Akademie Oberösterreich (FFA OÖ)
Lotterie ohne Erwerbszweck gemäß den einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes (GSpG)

1. Veranstalter

Veranstalter der Benefizlotterie ist die Frauenfußball Akademie Oberösterreich (FFA OÖ), ZVR-Zahl 1784402687, Straßlandweg 24, 4030 Linz, Österreich. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

2. Rechtsgrundlage

Die Benefizlotterie wird als gemeinnützige Tombola im Rahmen der behördlich genehmigten Durchführung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes (GSpG) veranstaltet. Der Reinertrag wird ausschließlich für gemeinnützige Vereinszwecke, insbesondere für die Förderung des Mädchen- und Frauenfußballs, verwendet.

Genehmigungsbehörde: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Aktenzeichen: OÖ-Lotto/2026/0417

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren.

Mitglieder des Vereinsvorstands sowie deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme erfolgt durch den Erwerb eines oder mehrerer Lose gemäß den jeweils bekanntgegebenen Teilnahme- und Verkaufsmodalitäten.

4. Lospreise und Losverkauf

Einzellos: 5 €
5er-Paket: 20 €
Familienpaket (12 Lose): 45 €

Der Losverkauf erfolgt ausschließlich im Rahmen der genehmigten Tombola und gemäß den jeweils bekanntgegebenen Teilnahmebedingungen und Verkaufsmodalitäten. Maßgeblich sind die für die jeweilige Ziehung veröffentlichten Informationen zum Verkaufszeitraum und zur Durchführung.

5. Ziehung

Die Gewinnziehung erfolgt öffentlich im Rahmen der jeweiligen Vereinsveranstaltung und nach dem Zufallsprinzip. Maßgeblich sind die jeweils bekanntgegebenen Angaben zur konkreten Ziehung, insbesondere zu Zeitpunkt, Ort und Ablauf. Der Veranstalter kann zur Dokumentation und Transparenz eine unabhängige Vertrauensperson beiziehen.

6. Gewinne

Bei allen Gewinnen handelt es sich ausschließlich um Sachpreise.

Eine Barablöse der Gewinne ist ausgeschlossen.

Die Gewinne sind nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bekanntgegeben wird.

Sollte ein angekündigter Gewinn nicht verfügbar sein, kann ein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt werden.

7. Gewinnbenachrichtigung

Gewinner werden, sofern anwesend, unmittelbar bei der Ziehung informiert. Nicht anwesende Gewinner werden über die vom Teilnehmer angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.

Veröffentlicht werden ausschließlich Losnummern bzw. Gewinnnummern auf der Website ffaolotterie.com und auf der Facebook-Seite des Vereins. Namen der Gewinnerinnen und Gewinner werden nicht veröffentlicht, sofern keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Gewinne sind entsprechend den genehmigten Teilnahmebedingungen geltend zu machen; maßgeblich sind die im Rahmen der jeweiligen Ziehung bekanntgegebenen Modalitäten. Nicht fristgerecht geltend gemachte oder abgeholte Gewinne verfallen zugunsten des gemeinnützigen Vereinszwecks.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Unleserlichkeit von Losen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Beschädigte oder unleserliche Lose können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Datenschutz

Die im Rahmen der Tombola erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Tombola, zur Kontaktaufnahme mit Teilnehmern, zur Gewinnbenachrichtigung, zur Gewinnabwicklung sowie zur Erfüllung rechtlicher Dokumentationspflichten verarbeitet. Veröffentlicht werden ausschließlich Losnummern bzw. Gewinnnummern; eine Veröffentlichung von Namen erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Verwendung der Erlöse

Die Erlöse der Benefizlotterie werden ausschließlich für gemeinnützige Vereinszwecke eingesetzt, insbesondere für:

  • Jugendförderung und Nachwuchsarbeit im Mädchenfußball
  • Anschaffung von Sportausrüstung und Trikots
  • Finanzierung von Auswärtsfahrten und Trainingslagern
  • Instandhaltung und Verbesserung der Sportinfrastruktur
  • Aufbau neuer Altersklassen und Einsteigerinnen-Programme

11. Schlussbestimmungen

Mit dem Erwerb eines Loses akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Es gilt österreichisches Recht. Der Veranstalter behält sich vor, die Tombola aus wichtigem Grund abzusagen, zu unterbrechen oder zu verschieben, sofern dies sachlich erforderlich ist. In einem solchen Fall wird über das weitere Vorgehen gesondert informiert.

Stand: März 2026

FFA OÖ Benefizlotterie

Lotterie ohne Erwerbszweck zugunsten der Frauenfußball Akademie Oberösterreich (FFA OÖ). Alle Erlöse kommen direkt dem Vereinszweck zugute.

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Behördlich bewilligte Tombola zugunsten der Frauenfußball Akademie Oberösterreich (FFA OÖ). Genehmigt durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Az.: OÖ-Lotto/2026/0417. Sämtliche Erlöse dienen ausschließlich dem gemeinnützigen Vereinszweck.