Mitglied der SPORTUNION Österreich Lotterie ohne Erwerbszweck gem. § 36 GSpG 18+ Nur für Personen ab 18 Jahren
FFA OÖ Benefizlotterie
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Teilnahmebedingungen

Benefizlotterie der Frauenfußball Akademie Oberösterreich
Lotterie ohne Erwerbszweck gemäß § 36 GSpG

1. Veranstalter

Veranstalter der Benefizlotterie ist die Frauenfußball Akademie Oberösterreich, ZVR: 1784402687, Teistlergutstraße 19, 4020 Linz. Der Verein ist Mitglied der SPORTUNION Österreich und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

2. Rechtsgrundlage

Die Lotterie wird als Lotterie ohne Erwerbszweck gemäß § 36 Glücksspielgesetz (GSpG) durchgeführt. Der gesamte Reinerlös (Loseinnahmen abzüglich Sachpreiskosten und Organisationsaufwand) wird für den gemeinnützigen Vereinszweck — die Förderung des Mädchen- und Frauenfußballs — verwendet.

3. Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren.
  • Mitglieder des Vereinsvorstands und deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Die Teilnahme erfolgt durch den Erwerb eines oder mehrerer Lose.

4. Lospreise

  • Einzellos: 5 €
  • 5er-Paket: 20 €
  • Familienpaket (12 Lose): 45 €

Der Losverkauf erfolgt persönlich an Vereinsverkaufsstellen, bei Veranstaltungen oder nach Vereinbarung per E-Mail/Telefon.

5. Ziehung

Die Gewinnziehung erfolgt öffentlich im Rahmen der jeweiligen Vereinsveranstaltung. Die Ziehung erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Eine unabhängige Vertrauensperson (z. B. Vertreter des Dachverbands oder ein Notar) kann die Ziehung bezeugen.

6. Gewinne

  • Bei allen Gewinnen handelt es sich ausschließlich um Sachpreise.
  • Eine Barablöse der Gewinne ist ausgeschlossen.
  • Die Gewinne sind nicht übertragbar, sofern nicht anders angegeben.
  • Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern ein gleichwertiger Ersatz bereitgestellt wird.

7. Gewinnbenachrichtigung

Gewinner werden — sofern anwesend — unmittelbar bei der Ziehung informiert. Nicht anwesende Gewinner werden per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Die Gewinnnummern werden zudem auf der Website ffaolotterie.com und auf der Facebook-Seite des Vereins veröffentlicht.

Gewinne müssen innerhalb von 4 Wochen nach der Ziehung abgeholt oder ein Zustellungstermin vereinbart werden. Nicht abgeholte Gewinne verfallen zugunsten des Vereinszwecks.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Losen. Beschädigte oder unleserliche Lose sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Die im Rahmen der Lotterie erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Lotterie und Gewinnbenachrichtigung verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Verwendung der Erlöse

Die Erlöse der Benefizlotterie werden für folgende Vereinszwecke eingesetzt:

  • Jugendförderung und Nachwuchsarbeit im Mädchenfußball
  • Anschaffung von Sportausrüstung und Trikots
  • Finanzierung von Auswärtsfahrten und Trainingslager
  • Instandhaltung und Verbesserung der Sportinfrastruktur
  • Aufbau neuer Altersklassen und Einsteigerinnen-Programme

11. Schlussbestimmungen

Mit dem Erwerb eines Loses akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz. Der Veranstalter behält sich vor, die Lotterie aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits erworbene Lose erstattet.

Stand: März 2026

FFA OÖ Benefizlotterie

Lotterie ohne Erwerbszweck zugunsten der Frauenfußball Akademie Oberösterreich. Alle Erlöse kommen direkt dem Vereinszweck zugute.

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18+
Nur für Personen ab 18 Jahren.

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Hilfe finden Sie unter playsponsible.at

© 2026 Frauenfußball Akademie Oberösterreich | ZVR: 1784402687 | Mitglied der SPORTUNION Österreich

Lotterie ohne Erwerbszweck gemäß § 36 Glücksspielgesetz (GSpG). Der Veranstalter ist die Frauenfußball Akademie Oberösterreich, ein gemeinnütziger Verein nach österreichischem Vereinsrecht. Es besteht keine Konzession oder Lizenz zur Durchführung von Glücksspielen oder gewerblichen Lotterien. Sämtliche Erlöse dienen ausschließlich dem Vereinszweck.